Diese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar. Wer hier absteigt, ist Fußgänger (der ein Fahrrad mitführt), darf also nicht mehr weitergehen. Schieben verboten! Da das Zusatzzeichen aber das darüberliegenden Verkehrszeichen in seiner Wirkung einschränkt, könnte man es auch so lesen, dass nur abgestiegene Radfahrer dort nicht zu Fuß gehen sollten. Alle anderen dürfen durchgehen und fahren.
Ich hätte nicht gedacht, dass solch eine Kombination je möglich ist. Doch sie ist tatsächlich verwendet worden (siehe Foto rechts).
Ignorieren Sie diese Verkehrszeichen. Fahren Sie weiter, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Gehen Sie weiter, wenn Sie zu Fuß an diese Stelle kommen. Erhöhte Vorsicht kann aus der Situation heraus geboten sein. http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html