Naja, klar, direkt vor einer Verkehrsinsel wird der Radfahrstreifen aufgelöst. Hier gilt dann eigentlich § 10 StVO, weil Radfahrer vom Radfahrstreifen in die Fahrbahn einfahren, also ist der Fahrbahnverkehr bevorrechtigt. Das dürfte aber weder jeder wissen noch dürfte das so angewendet werden.