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Die Hansestadt Hamburg hat am 15. März in einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus bis zum 30. April unter anderem Versammlungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt: https://sqi.be/coronahh
In Nr. 1 der Allgemeinverfügung heißt es: „Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden untersagt.
(…)
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde erteilt werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen. Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) sind bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden von der Untersagung ausgenommen. Die Möglichkeit zum Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständige Behörde bleibt unberührt. Es wird im Übrigen aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.“