@Florian Ich habe bereits mit meinem Anwalt gesprochen und er sieht ganz klar Persönlichkeitsrechte verletzt. Abmahnung ist bereits raus. Wenn ihr es auf die harte Tour haben wollt. Ich lasse mir diese respektlose Scheiße von euch nicht bieten. Habt ihr daran gedacht dass es auch Menschen gibt die Repressalien ausgesetzt sind und die ihre Fotos nicht im Internet sehen wollen. Anscheinend nicht.
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.